Seit 27. Mai kann die Außengastronomie wieder öffnen. Voraussetzung für einen Besuch ist eine Terminreservierung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein höchstens 24 Stunden alter, negativer Test notwendig (Schnelltest, Selbsttest oder PCR-Test). Für vollständig geimpfte oder genesene Personen entfällt die Testpflicht.
Innenbereiche von Gastronomiebetrieben bleiben aber geschlossen. Erlaubt ist weiterhin die Abgabe und Abholung von Speisen und Getränken.
Betreiber müssen in allen Bereichen, in denen FFP2-Maskenpflicht besteht, auf diese durch deutlich sichtbare Aushänge hinweisen. Dies gilt insbesondere auch für die zugehörigen Parkplätze.